Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu einzelnen Themenblöcken.
Dichtheitsprüfung
Muss jede Grundstücksentwässerung geprüft werden?
Ja. Grundsätzlich gilt, dass gemäß Landeswassergesetz in NRW jede Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit geprüft werden muss.
Bundesweit gilt für alle Betreiber einer Abwasseranlage das Wasserhaushaltsgesetz. Danach darf Abwasser nur so beseitigt werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Grundstückseigentümer mit ihren privaten Abwasserleitungen sind ebenfalls Betreiber einer Abwasseranlage.
Was genau muss geprüft werden?
Geprüft werden müssen alle im Erdreich verlegten Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören die Grundleitungen unter dem Haus und der Kanalanschluss, soweit er privat ist, aber auch Leitungen auf Grundstücken mit Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Regenwasserleitungen.
Müssen Kleinkläranlagen und deren Zu- und Ableitungen ebenfalls untersucht werden?
Auch Leitungen, die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Schmutzwasser zuführen, müssen nach Landeswassergesetz § 61a LWG NRW auf Dichtheit geprüft werden. Die Überprüfung ist durch einen sachkundigen Dichtheitsprüfer durchzuführen. Diese Überprüfung ist in der grundlegenden Inspektion im Rahmen der Wartung i.d.R. nicht enthalten. Es bietet sich aber an, die Dichtheitsprüfung im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung durchzuführen.
Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?
Die generelle Frist für alle privaten Abwasserleitungen ist der 31.12.2015. Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Stadtteilweise können stufenweise Fristen bis spätestens 31.12.2023 festgelegt werden, z.B. im Rahmen von Arbeiten am öffentlichen Kanal. Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen, in denen die Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und für alle industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden. Erkundigen Sie sich bei dem Kommunalbetrieb Voerde, welche Frist für Ihr Grundstück gilt. Für Voerde wird die Art der Prüfung gebietsweise festgelegt.
Wie muss geprüft werden? Ist eine Kamerauntersuchung ausreichend?
Gemäß DIN 1986-30 gibt es die Möglichkeiten mit einer Kamerauntersuchung oder mit einer Wasser- bzw. Luftprüfung die Dichtheit nachzuweisen. Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen. Der Nachweis durch Kamerauntersuchung kann bei der Prüfung bestehender Leitungen durchaus ausreichend sein, auch wenn damit aus technischer Sicht kein eindeutiger Dichtheitsnachweis möglich ist. Die Kommune hat die Möglichkeit in Ihrer Satzung das Prüfverfahren vorzuschreiben.
Wie kann geprüft werden, wenn kein Schacht/ keine Reinigungsöffnungen vorhanden sind?
Häufig sind Zugänge zum Entwässerungssystem im Gebäude oder außerhalb des Hauses überdeckt. Das ist vorab sorgfältig zu überprüfen. Sind keine Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächte vorhanden, so besteht die Möglichkeit, sich Zugang vom öffentlichen Kanal her zu verschaffen.
Was ist zu tun, wenn keine Lagepläne vorhanden sind?
Häufig sind keine Pläne der Entwässerungsanlagen vorhanden oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Der mit der Prüfung beauftragte Sachkundige kann bei der Kamerauntersuchung auch den Verlauf der Leitungen feststellen und sollte darüber einen Plan anfertigen.
Was muss ich nach der Prüfung vorlegen können?
Da Ihre Kommune das Ergebnis der Dichtheitsprüfung einfordern kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihnen nach Abschluss der Prüfung eine ausreichende Dokumentation ausgehändigt wird, die im Auftragsumfang des sachkundigen Dichtheitsprüfers enthalten sein muss. Bei einer Kamerainspektion sind dies die Dokumentation der Videobefahrung und der Einzelschäden und Besonderheiten in einzelnen Leitungsabschnitten.
Das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft muss in einem Prüfprotokoll mit allen wesentlichen Prüfparametern dargestellt sein. In jedem Fall muss ein aktueller Lageplan der Abwasseranlagen mit Kennzeichnung der untersuchten Leitungsabschnitte erstellt werden.
Wer kann die Dichtheitsprüfung durchführen?
Der Gesetzgeber fordert , dass nur Sachkundige die Prüfung durchführen dürfen. Eine Liste von Sachkundigen Personen ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ( LANUV) veröffentlicht. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der Sachkundige auf der Landesliste des LANUV aufgeführt ist (Nachweis vorlegen lassen), denn die Kommunen dürfen nur noch Nachweise von diesen Sachkundigen anerkennen.
Darüber hinaus haben sich einige dieser Firmen gemäß Prüfungsordnung des KomNetGEW, eines Zusammenschlusses von über 50 Kommunen in NRW, prüfen lassen. Sie haben damit die hohen Qualitätsansprüche dieser Kommunen erfüllt. Diese Liste finden Sie unter www.komnetgew.de.
Muss ein Kontrollschacht auf dem Grundstück vorhanden sein?
Kontrollschächte auf dem Grundstück dienen dazu die Reinigung, Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen zu erleichtern. Die Kommune kann per Satzungsbeschluss einen Kontrollschacht, auch den nachträglichen Einbau, fordern.
Wie findet man Fehlanschlüsse heraus?
Nicht selten sind Dachentwässerungen und Oberflächenabläufe auf dem Grundstück unzulässigerweise an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Sie zu identifizieren, gehört zu den vorrangigen Aufgaben bei der Fremdwasserbeseitigung im öffentlichen Kanalnetz. Fehlanschlüsse lassen sich schnell und wirksam durch den Einsatz eines Signalnebels herausfinden. Dazu sperrt man den öffentlichen Kanal im Bereich des Grundstücks kurzfristig beidseitig ab und füllt ihn mit einem geruchlosen, umwelt- und gesundheitsverträglichen Signalnebel. Nach wenigen Minuten tritt dieser gut sichtbar aus allen Dachentwässerungen und Abläufen auf dem Grundstück aus, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind. Die so ermittelten Fehlanschlüsse werden in einem Protokoll mit Fotodokumentation erfasst.
Beweist eine Kamerainspektion die Dichtheit?
Ob eine Leitung wirklich dicht ist, kann mit einer Kamerainspektion nicht sicher nachgewiesen werden. Risse, Rohrbruch, Wurzeleinwuchs etc. sind aber sichere Indizien für undichte Leitungen. Die DIN 1986-30 und auch die Landesbauordnung lässt dieses Verfahren aber als eine Möglichkeit zum Nachweis der Dichtheit zu. Die Kommune kann festlegen, welches Prüfverfahren zu wählen ist.
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Sanierung
Was tun, wenn ein Schaden unter der Bodenplatte des Gebäudes festgestellt wurde?
Defekte Leitungen unter der Bodenplatte können je nach Struktur des Abwassernetzes häufig auch saniert werden, ohne den Keller aufzugraben. Die erste Überlegung sollte sein, ob die Leitungen außer Betrieb genommen und unterhalb der Kellerdecke neue Leitungen verlegt werden können. Das ist die service- und betriebsfreundlichste Lösung und diese Leitungen müssen nie wieder auf Dichtheit geprüft werden.
Alternativ gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten, defekte Leitungen in geschlossener Bauweise zu sanieren. Welches Verfahren zu wählen ist, hängt von den Randbedingungen im Einzelfall ab. Sie sollten solche Planungen jedoch im Einzelfall mit einem Fachkundigen, wie z.B. einem zertifizierten Berater Grundstückentwässerung, abstimmen.
Kann jedes angebotene Sanierungsverfahren angewendet werden?
Es ist bei der Beauftragung unbedingt darauf zu achten, dass das zur Ausführung kommende Verfahren die bauaufsichtlichte Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) hat. Dieses Zulassungsverfahren beinhaltet umfangreiche Produktprüfungen und garantiert dem Verbraucher verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.
Müssen schadhafte Leitungen und Schächte immer komplett erneuert werden?
Es gibt inzwischen einige Sanierungsverfahren, die eine Reparatur oder Renovierung der Grundstücksentwässerung ohne einen offenen Graben ermöglichen. Da jede Grundstücksentwässerungsanlage ein ganz individuelles System mit den unterschiedlichsten Randbedingungen darstellt, ist bei der Auswahl des Sanierungsverfahrens unbedingt ein Fachkundiger hinzu zu ziehen.
Kann die Kommune die Sanierung anordnen?
Die Kommune kann aus ihrer Anstaltsgewalt für die von ihr betriebene öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung Anordnungen zur Sanierung privater Abwasserleitungen erlassen, damit der Grundstückseigentümer als Anschlussnehmer seine Abwasserbeseitigungspflicht erfüllt (vgl. OVG NRW Urteil vom 14.1.2003, Az.: 15 A 4115/01). Das gilt auch dann, wenn die private Abwasserleitung über das Nachbargrundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist.
Muss der Keller ausgeräumt werden?
Der Keller muss nur dann stellenweise ausgeräumt werden, wenn der Revisionsschacht zugestellt ist, das heißt, wenn z.B. ein Schrank auf dem Schacht steht, muss dieser weggestellt werden. Wenn Ihr Revisionsschacht außerhalb des Hauses liegt, muss der Keller nicht betreten werden.
Welche Schäden werden saniert?
Bei Wurzeleinwuchs, undichten Muffen und Stutzen, Muffenversätzen, Riss- oder Scherbenbildung, defekten Seitenanschlüssen und Korrosionen wird geprüft, wie schwerwiegend die Beschädigungen an dem Rohr sind. Danach wird entschieden, welches Sanierungsverfahren angewandt wird.
Ändert sich der Wasserablauf durch Einziehen eines Inliners?
Der Wasserablauf ändert sich insofern, dass das Schmutzwasser schneller abfließt, obwohl das Rohr einen kleineren Durchmesser hat. Das Wasser fließt schneller, weil die Oberfläche des neu eingezogenen Inliners glatt und ohne Unterbrechung direkt zum Hauptkanal führt.
Muss jeder Schaden sofort saniert werden?
Starke und mittlere Schäden sind grundsätzlich zu sanieren. Ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, entscheidet die Kommune vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden.
Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben. Zu beachten ist, dass einzelne Auffälligkeiten und Schäden stets im Gesamtzusammenhang der privaten Abwasseranlage zu sehen. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Sanierungsfristen.
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Rechte und Pflichten
Was passiert, wenn die Dichtheitsprüfung nicht fristgerecht durchgeführt wird?
In der kommunalen Satzung sind rechtliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der vorgegebenen Prüffristen festgeschrieben. Es können Zwangsmaßnahmen wie Ersatzvornahme, Zwangs-/Bußgeld oder Ähnliches auferlegt werden. Der KBV informiert die Grundstückseigentümer rechtzeitig über die Fristen und versendet Erinnerungs- oder Mahnschreiben.
Wer die Abwasserleitungen nicht nach 61 a Absatz 4 bei deren Errichtung oder Änderung oder bei bestehenden Abwasserleitungen bis zum jeweils vorgegebenen Frist auf Dichtigkeit prüfen lässt, handelt ordnungswidrig.
Diese werden mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet. (§ 21 der Entwässerungssatzung der Stadt Voerde).
Bin ich für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenraum zuständig?
Ob die Leitung im öffentlichen Straßenraum in die Zuständigkeit der Kommune oder des Grundstückseigentümers fällt, ist in der kommunalen Satzung festgelegt. In Voerde liegt die Grenze zwischen der öffentlichen und der privaten Entwässerung an der Grundstücksgrenze. Für den Leitungsabschnitt im öffentlichen Straßenraum ist die Kommune zuständig.
Sind auch meine Leitungen zu prüfen, die über fremde Grundstücke führen?
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Dichtheitsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung dulden.
Ich habe mein Haus erst vor kurzem bezogen, muss ich auch eine Dichtheitsprüfung durchführen?
Vor Inbetriebnahme der neu verlegten Leitungen sollte i.d.R. eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck gem. DIN EN 1610 durchgeführt und entsprechend mit einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Sollte keine Prüfung durchgeführt worden sein, oder kein Protokoll vorliegen, so gelten für Neubauten die gleichen Fristen wie für bestehende Gebäude.
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Kosten
Zahlt meine Versicherung die Sanierung der Abwasseranlage?
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
Gegen Schäden durch Rückstau kann sich der Grundstücksbesitzer mit einer Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, versichern.
Gibt es Fördermittel für Prüfung und Sanierung?
Für die Dichtheitsprüfung gibt es keine finanzielle Förderung. Die Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen kann in NRW über ein Förderprogramm unterstützt werden. Allerdings nur, wenn die Sanierung im Zusammenhang mit einem kommunalen Fremdwasserbeseitigungskonzept für die öffentliche Abwasserentsorgung steht. Auskunft hierzu kann der Kommunalbetrieb geben.
Grundstückseigentümer, die ihre private Entwässerungsanlage prüfen und/oder sanieren lassen, können ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Zinssatz ab 2,83 % effektiv pro Jahr. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank eingereicht werden. Die Förderung nennt sich: Programm 141, Wohnraum Modernisieren – Standard“. Informationen im Internet: www.kfw-foerderbank.de
Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Erfahrungen zeigen, dass die Kosten für die Dichtheitsprüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses bei seriösen Anbietern ca. 300 - 500 Euro betragen. Abhängig von der Situation auf dem Grundstück können die Kosten aber auch davon nach oben abweichen. Ausschlaggebend für die Kosten sind u.a. die Länge und die Zugänglichkeit der zu prüfenden Leitungen.
Muss der Keller ausgeräumt werden?
Der Keller muss nur dann stellenweise ausgeräumt werden, wenn der Revisionsschacht zugestellt ist, das heißt, wenn z.B. ein Schrank auf dem Schacht steht, muss dieser weggestellt werden. Wenn Ihr Revisionsschacht außerhalb des Hauses liegt, muss der Keller nicht betreten werden.
Was sind die größten Kostenfallen?
Stichproben von Kommunen zeigen, dass bei flächendeckenden Dichtheitsprüfungen an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in 50 – 80 % der Fälle Sanierungsbedarf zu erwarten ist. Die Praxis zeigt große Kostenspielräume im Bereich der Sanierung. Echte Kostenfallen sind dabei, das
- „vergolden“ der Sanierung – d.h. überzogene, überteuerte Kanalsanierungen.
- „unnötige“ Sanieren, ohne Einsparmöglichkeiten durch intelligente Planung zu nutzen.
- „fahrlässige“ Sanieren, ohne Themen wie Rückstau- und Überflutungsschutz zu beachten.
- „kurzsichtige“ Sanieren, ohne Einsparungen durch Regenwasserversickerung zu nutzen.
- „planlose“ Sanieren, ohne Gesamtkonzept und ohne eigene strategische Ausrichtung.
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Haustürgeschäfte
Wenn mir an der Haustür eine billige Dichtheitsprüfung angeboten wird, was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell. Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!
Beachten Sie:
- Keine dieser Firmen ist im Auftrag Ihrer Kommune unterwegs!
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell!
- Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen „Zertifizierten Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung“ handelt. Im Zweifelsfall fragen Sei bei Ihrer Kommune nach!
- Holen Sie mehrere Angebote ein!
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Rückstausicherung
Wir haben noch nie Probleme mit Rückstau gehabt, muss ich mich trotzdem um Rückstausicherung kümmern?
Selbst in Stadtteilen, die noch nie Probleme mit Rückstau hatten ist nicht auszuschließen, dass irgendwann einmal Probleme auftreten, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau besteht. Mögliche Gründe dafür sind häufig die immer häufiger auftretenden extremen Niederschlagsereignisse oder die Verstopfung des Anschlusskanals. Letzteres kann selbst bei Hanglagen zum Rückstau in den Keller führen! Daher ist zu empfehlen in jedem Fall die Sicherung des Hauses gegen Rückstau zu überprüfen.
Hat nicht die Kommune dafür zu sorgen, dass kein Rückstau aus dem öffentlichen Kanal in meinen Anschluss auftritt?
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlussleitungen. Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen. Daher fordern die Kommunen in ihren Entwässerungssatzungen, dass Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau zu sichern sind.
Wer zahlt, wenn Schäden durch Rückstau auftreten?
Selbst wenn der Rückstau in die privaten Leitungen seine Ursache im öffentlichen Kanal hat ist eine Haftung der Kommune ausgeschlossen, wenn in der Entwässerungssatzung eine Rückstausicherung gefordert wird (nach § 2 HaftpflG oder die Amtshaftung nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB).
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Elementarversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gegen Schäden durch Rückstau zu versichern.
Die Rückstausicherung muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß eingebaut und betrieben werden. Sonst erlischt auch ein Versicherungsschutz wegen Selbstverschuldung und Entschädigungsforderungen werden möglicherweise abgelehnt.
Ein Gerichtsurteil hierzu besagt: "Der Grundstückseigentümer haftet bei nicht vorhandener oder geeigneter Rückstausicherung für alle Rückstauschäden selber" (OLG Celle, 14. Zivilsenat Typ, AZ: Urteil, 14 U 3/04 Datum: 08.07.2004).
Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus gegen Rückstau sichern will?
1. Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
2. Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
3. Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
4. Auch Abläufe außerhalb des Hauses (Kellerabgang, Hofeinlauf) sind rückstaugefährdet!
5. Nie Abwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
6. Die Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
7. Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten (unbedingt Pkt. 5 beachten!).
8. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet wird.
9. Überprüfen Sie Ihren Versicherungs-Schutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.
Welche Rückstausicherung soll ich einbauen?
Welche Rückstausicherung(en) am besten geeignet sind und wo diese eingebaut werden sollten, hängt von der Situation auf dem Grundstück ab. Ausschlaggebend ist:
- die Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Keller, ob ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist
- ob fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser entsorgt werden soll
- ob der Einbauort außerhalb des Hauses in einem Schacht sein soll
- ob die Entsorgung während der Rückstauzeit benötigt wird
- und wie die gefährdeten Räume genutzt werden.
Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse. Ein Fachmann kann angepasste und wirksame Möglichkeiten empfehlen
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